Hausaufgabenkonzept
der Haupt- und Realschule Birstein
Datei-Download im PDF-Format: Hausaufgabenkonzept_Jan._2015.pdf
Übersicht |
Realschule | Hauptschule | |||
Klasse | Hauptfach | Nebenfach | Hauptfach | Nebenfach | |
5 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | |
6 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | |
7 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | |
8 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | |
9 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | Hausaufgaben | Übungsaufgaben | |
10 | Hausaufgaben | Übungsaufgaben |
Hinweise
Hauptfächer sind in der Realschule Mathematik, Deutsch und Englisch.
Sonderstatus: Französisch
Hauptfächer sind in der Hauptschule Mathematik und Deutsch.
Sonderstatus: Englisch
Überprüfung und Beurteilung von Hausaufgaben
- Pflichthausaufgaben müssen nicht flächendeckend kontrolliert werden.
- Die Benotung der erledigten Hausaufgabe erfolgt vielmehr über die jeweilige inhaltliche Qualität der Hausaufgabe.
- Hausaufgaben gehen angemessen in die mündliche Fachnote ein.
Elterninformation
- SuS sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen und ihre Hausaufgaben darin einzutragen.
- Eltern können ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 durch ein „Mitteilungsheft“ der Schule (u.a.) über den Leistungsstand des Kindes informiert werden. Die Mitteilungen sollten nach dem Prinzip der positiven Verstärkung formuliert werden.
- Im 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres kann bereits ein entsprechendes Formblatt (►Sammelordner) für derartige Mitteilungen an die Eltern verwendet werden.
Gültigkeit: Alle Kolleginnen und Kollegen halten sich an diesen Beschluss.
Optionale Regelungen für Hausaufgaben in der Hauptschule
- Der Klassenlehrer kann Schüler/innen mit mangelnder Hausaufgabendisziplin zur temporären Teilnahme (minimal vier Wochen - maximal das ganze Schulhalbjahr) an der Hausaufgabenbetreuung verpflichten (ein oder zwei Tage pro Woche).
- Mittelfristig ist geplant, alle Hauptschüler/innen durch (verpflichtende)Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung an drei Nachmittagen pro Woche zu unterstützen.
- Der Klassenlehrer kann im Einvernehmen mit Fachlehrern bei Bedarf einen „Pädagogischen Vertrag“ zwischen dem Lehrer, den Eltern und dem Schüler schließen.
- Alle betroffenen Eltern verpflichten sich im Vorfeld, diese Maßnahmen zu unterstützen.