Hausaufgabenkonzept

der Haupt- und Realschule Birstein

Datei-Download im PDF-Format: Hausaufgabenkonzept_Jan._2015.pdf

Übersicht

Realschule Hauptschule
       Klasse Hauptfach Nebenfach Hauptfach Nebenfach
  5 Hausaufgaben Übungsaufgaben Hausaufgaben Übungsaufgaben
  6 Hausaufgaben Übungsaufgaben Hausaufgaben Übungsaufgaben
  7 Hausaufgaben Übungsaufgaben Hausaufgaben Übungsaufgaben
  8 Hausaufgaben Übungsaufgaben Hausaufgaben Übungsaufgaben
  9 Hausaufgaben Übungsaufgaben Hausaufgaben Übungsaufgaben
  10 Hausaufgaben Übungsaufgaben    

 

Hinweise          

Hauptfächer sind in der Realschule Mathematik, Deutsch und Englisch.

Sonderstatus: Französisch

Hauptfächer sind in der Hauptschule Mathematik und Deutsch.

Sonderstatus: Englisch

 

Überprüfung und Beurteilung von Hausaufgaben

  • Pflichthausaufgaben müssen nicht flächendeckend kontrolliert werden.

  • Die Benotung der erledigten Hausaufgabe erfolgt vielmehr über die jeweilige inhaltliche Qualität der Hausaufgabe.

  • Hausaufgaben gehen angemessen in die mündliche Fachnote ein.

 

Elterninformation

  • SuS sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen und ihre Hausaufgaben darin einzutragen.

  • Eltern können ab dem kommenden Schuljahr 2015/16 durch ein Mitteilungsheft“ der Schule (u.a.) über den Leistungsstand des Kindes informiert werden. Die Mitteilungen sollten nach dem Prinzip der positiven Verstärkung formuliert werden.

  • Im 2. Halbjahr des laufenden Schuljahres kann bereits ein entsprechendes Formblatt (►Sammelordner) für derartige Mitteilungen an die Eltern verwendet werden.

 

Gültigkeit: Alle Kolleginnen und Kollegen halten sich an diesen Beschluss.

 

Optionale Regelungen für Hausaufgaben in der Hauptschule

  • Der Klassenlehrer kann Schüler/innen mit mangelnder Hausaufgabendisziplin zur temporären Teilnahme (minimal vier Wochen - maximal das ganze Schulhalbjahr) an der Hausaufgabenbetreuung verpflichten (ein oder zwei Tage pro Woche).
  • Mittelfristig ist geplant, alle Hauptschüler/innen durch (verpflichtende)Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung an drei Nachmittagen pro Woche zu unterstützen.
  • Der Klassenlehrer kann im Einvernehmen mit Fachlehrern bei Bedarf einen „Pädagogischen Vertrag“ zwischen dem Lehrer, den Eltern und dem Schüler schließen.
  • Alle betroffenen Eltern verpflichten sich im Vorfeld, diese Maßnahmen zu unterstützen.
   
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