Beratungskonzept
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Beratungskonzept
Beratung in der Schule beinhaltet gleichermaßen pädagogisch – psychologisches Handeln sowie Hilfestellung für den einzelnen Schüler. Dabei werden Teile der Aufgabenfelder Erziehung und Beratung aus dem Elternhaus in die Schule verlagert. Um größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollte sich Beratung an den einzelnen Lebensabschnitten und Entwicklungsstufen eines Schülers/einer Schülerin orientieren. Es sollen neben der Schulleitung, den Kollegen und Kolleginnen und dem betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin auch die Eltern in den Beratungsprozess mit eingebunden sein.
Darüber hinaus sollte dieser bei Bedarf auf „außerschulische Ratgeber“ ausgeweitet werden, wie z.B.:
- zuständige Förderschule (im Autrag des BFZ-Brentanoschule)
Haidefeldschule in Hettersroth (Frau Bernges, Herr Damm) - Vertreter des Kreisjugendamtes (Frau Seidel)
- Vertreter der Schulaufsicht (Herr Müller)
- Schulpsychologischer Dienst (Frau Dr. Gentsch)
- Schulsozialarbeit (Frau Eschke)
- Agentur für Arbeit (Frau Müller-Dickert; Herr Zöller
(Reha-Berufsberater für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt) - Berufseinstiegsbegleiterin (Frau Fehl)
1. Beratungsbereiche und Beratungsanlässe
- Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung
- Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfen)
- Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten.
- Beratung für Sucht- und Gewaltprävention (Frau Hartmann)
- Beratung und Förderung der Schülerinnen/Schüler nicht deutscher Herkunft (NDHS) und Kooperation mit den verschiedenen Wohnortgemeinden
2. Beratungsaufgaben und Kompetenzen
2.1 KlassenlehrerInnen
Erste Beratungsinstanz sind grundsätzlich die KlassenlehrerInnen. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung Ihrer SchülerInnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse.
Ist eine klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die KlassenlehrerInnen die Verbindungslehrerin(Frau Waitz), die Beauftragte für Sucht- und Gewaltprävention (Frau Hartmann) oder die Schulsozialarbeiterin ein.
Insbesondere nehmen die KlassenlehrerInnen folgende Beratungstätigkeiten wahr:
- individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
- Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern (z.B. Versetzung und Abschlüsse) – auch in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
- Information der Fachlehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen
2.2 FachlehrerInnen
Die FachlehrerInnen sind ebenso wie die KlassenlehrerInnen in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber SchülerInnen und Schülern ihrer Lerngruppen und deren Eltern wahr.
Sie nehmen Kontakt zum Klassenlehrer bzw. zur Klassenlehrerin oder auch zur Verbindungslehrerin, zur Beauftragten für Sucht- und Gewaltprävention oder zur Schulsozialarbeiterin auf und stimmen mit ihr das weitere Beratungsverfahren ab.
2.3 Verbindungslehrerin
Die Verbindungslehrerin begleitet die Schülerinnen und Schüler über alle Jahrgänge hinweg. Ebenso wird sie tätig bei der Beratung von Eltern und Lehrern. Die Verbindungslehrerin wird tätig, wenn sie
- durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden Beratungsprozess mit einbezogen wird oder
- selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
- Therapeutische Maßnahmen werden von der Beratungslehrerin nicht durchgeführt. Sie stellt ggf. Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. Bei der Beratung in Konfliktfällen ist die Verbindungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgabe ist in erster Linie Moderation und Vermittlung.
- Sie berät und unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Ebenso ist sie auch jederzeit Ansprechpartner für SchülerInnen, Kollegen und Kolleginnen, Eltern und Schulleitung.
- Sie wird z.B. tätig bei der Verbesserung des Schulklimas, Organisation von Schulfesten u.a.
2.4 Schulleitung
Im Folgenden sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Schulleitung tätig wird. Dabei wird besonders daraufhin gewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den Klassenlehrern und KlassenlehrerInnen und der VerbindungslehrerIn geleistet wird.
Im Einzelnen:
- Schüleraufnahmeverfahren
- Klassenbildung/Jahrgangsorganisation
- Schullaufbahnberatung
- Dienstbesprechungen mit Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen und weiterführenden Einrichtungen
- Einzelberatung von KollegInnen, SchülerInnen und Eltern.
- Sprechzeiten nach Vereinbarung
3. Eltern
Pro Schuljahr finden in jedem Halbjahr mindestens ein Elternabend pro Klasse statt. In der Jahrgangsstufe 5 gibt es zu Beginn des Schuljahres einen gemeinsamen Elternabend mit allen neuen 5er Klassen. An diesem Abend stellen sich Schulleitung, SV-Lehrerin, Sucht- und Gewaltpräventionslehrerin, die Schulsozialarbeiterin und die/der Vorsitzende des Schulelternbeirates und des Fördervereins vor.
Seit dem Schuljahr 2013/14 finden auf Wunsch des Kollegiums der Haupt- und Realschule Birstein zwei Elternsprechtage statt, die jeweils in der Mitte des Schulhalbjahres liegen. Sprechzeiten für Eltern bestehen darüber hinaus auf individuelle Rücksprache mit den jeweiligen KlassenlehrerInnen und FachlehrInnen sowie der Schulleitung zu jeder Zeit.
Stand: September 2016